Autovermietung Unfall-Ersatzwagen

Haben Sie einen Unfall erlitten, den Sie nicht selbst verursacht haben?

Ersatzwagenanpruch

Die Mietwagenkosten gehören nach ständiger Rechtsprechung zu jenem Aufwand, den der Schädiger oder seine Versicherung nach § 249 Abs. 2 BGB ersetzen muss. Nutzen Sie unseren Mietservice und bleiben Sie auch während der Reparatur mit unseren Ersatzwagen mobil.

Wir stellen Ihnen auf Wunsch das Fahrzeug im 24-Stunden-Service an 7 Tagen der Woche zu und holen es auch nach erfolgter Reparatur Ihres eigenen Fahrzeuges wieder ab.

Diesen Service können Sie bundesweit in Anspruch nehmen! Die Abrechnung der Mietwagenrechnung führen wir direkt mit der Versicherung durch.

Dauer der Ersatzwagenanmietung

Falls Ihr Fahrzeug noch betriebs- und verkehrssicher nach dem Unfall ist, so haben Sie für die im Unfallgutachten aufgeführten Arbeitstage Anspruch auf einen für Sie kostenfreien und von der Gegnerischen Versicherung zu bezahlenden Ersatzwagen.

Falls Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr betriebs- und verkehrssicher ist, dann haben Sie sofort nach dem Unfall Anspruch auf einen Ersatzwagen und zwar so lange, bis Ihr eigenes Fahrzeug fertig repariert ist.

Sollten Sie weitere Fragen zum Thema „Unfallersatzabwicklung“ haben, sind wir Ihnen gerne behilflich. Diese Informationen kann und soll natürlich nicht eine fachkundige Rechtsberatung bei einem Anwalt Ihrer Wahl ersetzen.

Unsere 24-Std.-Hotline: 0 36 95-607740

Call Back Rückrufservice

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