FAQ Langzeitvermietung:

Ab welcher Mietzeit gilt der Langzeit-Tarif?

Bei einer Mietzeit ab 4 Wochen können Sie den günstigen Langzeit-Tarif in Anspruch nehmen.

Welche Laufzeiten und Kündigungsfristen gibt es?

Die minimale Laufzeit beträgt 4 Wochen. Sie können die Mietzeit nach Ihren Wünschen festlegen. Diese muss auch nicht ab dem zweiten Monat ein voller weiterer Mietmonat sein.

Sofern Sie noch kein konkretes Mietende Datum wissen, können Sie jederzeit zum Ende eines Abrechnungsmonats mit einer Frist von 1 Woche vor Ablauf des Monats kündigen. Anderenfalls verlängert er sich automatisch um einen weiteren Monat. Das erspart Ihnen lästige Nachverträge. Die Abrechnung bei Mietende erfolgt stichtaggenau nach gemieteten Tagen.

Wie komme ich an das Mietfahrzeug?

Sie haben zwei Varianten zur Auswahl. Entweder Sie holen das Fahrzeug in unserer Vermietstation persönlich ab oder wir bieten Ihnen einen bundesweiten Zustell- und Abholdienst an. Dieser kostet innerhalb Deutschlands 89 EUR. Zustellung/Abholung ins Ausland erfragen Sie bitte bei unserem Vermietpersonal.

Was benötigen Sie für Unterlagen?

Als Grundlage zur Erstellung des Mietvertrages benötigen wir von Ihnen den im Downloadbereich hinterlegten Firmenantrag ausgefüllt zurück. Dieser gilt für Privat- sowie auch für Firmenkunden. Auf Grundlage dieser Daten erstellen wir vorab den Mietvertrag und senden Ihnen diesen zur Ansicht zu. Sofern alles in Ordnung ist, senden Sie uns den Mietvertrag unterzeichnet zurück. Dieser dient als verbindlicher Vor-Vertrag.

Wie kann ich die Miete zahlen?

Die Erstrate, sowie ggfs. eine Kaution, sind bei Fahrzeugübergabe per EC- oder Kreditkarte zu zahlen. Alle weitere Raten können dann z.B. bequem von uns per Sepa-Lastschrift eingezogen werden.

Wie hoch ist die Kaution?

Die Kaution richtet sich nach Ihrem Zahlungsmittel (Bar, EC oder Kreditkarte). Erfragen Sie diese bitte bei unserem Vermietpersonal.

Wie ist das Mietfahrzeug versichert und wie hoch ist die Selbstbeteiligung?

Das Fahrzeug ist versichert mit einer Voll- und Teilkaskoversicherung. In der Versicherung sind folgende Schäden abgedeckt:

Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden ab, die durch Diebstahl-, Brand-, Wild- und Explosionsschäden verursacht wurden. Die Vollkaskoversicherung hingegen deckt Schäden ab, die durch Eigenverschulden am eigenen Fahrzeug entstanden sind. Es gelten die allgemeinen Vollkaskobedingungen.

Die Selbstbeteiligung der Voll- und Teilkaskoversicherung beträgt grundsätzlich 850 EUR. Bei Oberklassefahrzeugen, Transporter und Bussen erhöht sich diese auf 1000 EUR je Schadenfall. Bei Bedarf können Sie diese Selbstbeteiligung gegen eine Extra-Gebühr auf 450 EUR reduzieren.

Muß ich das Fahrzeug nach 2 Monaten austauschen?

Nein. Entgegen der Pflicht zum Austausch nach 2 Monaten bei vielen großen Autovermietern Sie können das Fahrzeug so lange behalten, wie Sie es wollen. Den Austauschtermin bestimmen Sie.

Was geschieht, wenn ich mit dem Mietfahrzeug eine Panne oder Unfall habe?

Bei allen Problemen rund um den Mietwagen, egal ob durch einen Unfall oder eine Panne, rufen Sie uns in jeden Fall an. Wir sind 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche erreichbar und koordinieren schnelle Hilfe inkl. Schadenmanagement und vor Ort Hilfe in Bezug auf Werkstatt, Ersatzwagen, Abschleppdienst, Hotel oder ähnliches.

Was mache ich, wenn ich Winterreifen benötige?

Bei Bedarf bieten wir Ihnen gerne Winterreifen in den Wintermonaten an. Diese kosten monatlich eine separate Gebühr, die von der Größe des Fahrzeuges abhängig ist. Der An und Abbau der Winterreifen erfolgt direkt bei Ihnen in einer Fachwerkstatt.

Call Back Rückrufservice

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